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Rechtssicherheit statt Zickzack

HEV BL
03.11.2025

Regieren heisst Verantwortung übernehmen. Gerade wenn Spielraum besteht, sollte er genutzt werden. Dass der Regierungsrat im Streit um das Energiedekret eine pragmatische Lösung verweigert, ist schwer nachvollziehbar – vor allem für jene Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die mit Blick auf anstehende Investitionen Planungssicherheit brauchen.

Die Ausgangslage ist klar: Die Volksabstimmung zur Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» findet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 statt. Gleichzeitig soll per 1. Januar 2026 das Verbot für den Ersatz fossiler Heizungen in Kraft treten. Wer eine über fünfzehn Jahre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen muss, soll dann gezwungen sein, auf erneuerbare Systeme umzusteigen – unabhängig davon, ob sie zur Liegenschaft passen oder nicht. Man könnte warten, man sollte warten.

Die Regierung verweist auf das geltende Dekret und erklärt, ein Aufschub sei rechtlich nicht möglich. Doch die juristische Einschätzung zeigt: Der Regierungsrat könnte sehr wohl handeln. Mit seinem Initiativrecht kann er dem Landrat eine befristete Änderung des Energiedekrets beantragen – konkret: den Artikel zum Heizungsersatz bis nach der Abstimmung aussetzen. Das wäre rechtlich sauber, politisch redlich und würde Rechtssicherheit schaffen.

Ohne diesen Aufschub drohen fehlgeleitete Investitionen. Eigentümer, die jetzt ihre Heizung ersetzen müssen, riskieren, in Systeme zu investieren, die bei einem Ja zur Initiative gar nicht nötig gewesen wären. Dafür gibt es keine Entschädigung – das hat Regierungsrat Reber bereits festgehalten. Verantwortung würde hier heissen, vorausschauend zu handeln und Schaden zu vermeiden.

Reber erklärt seit Wochen, was alles nicht geht. Jetzt wäre es an ihm zu zeigen, wie es trotzdem gehen kann – zumal Juristen bestätigen, dass Handlungsspielraum besteht. Wer Verantwortung trägt, sollte Lösungen suchen, nicht Grenzen betonen. Das wäre ein Zeichen von Führungsstärke.