Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bleibt die Energiepolitik auch nach der Ablehnung des CO2Gesetzes und jüngst der Klimainitiative der Grünen ein Dauerthema. So hat der Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft einen Vorschlag für eine Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des zugehörigen Dekrets in die Vernehmlassung geschickt.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen im EnG sollen einen Zwischenschritt zum NettoNullEmissionsziel sein: Treibhausgasemissionen im Kanton sollen reduziert, die Versorgungssicherheit erhalten und die Risiken von Versorgungsengpässen minimiert werden. Der HEV Baselland fordert in seiner Vernehmlassungsantwort, die im April beim Amt für Umweltschutz und Energie eingereicht wurde, eine Sistierung beziehungsweise eine Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat.
Anreize statt Verbote
Der HEV Baselland kritisiert, dass die präsentierte Revision des EnG in erster Linie auf Verpflichtungen und Verbote setze, die zulasten der privaten Haushalte fallen und daher der Position des HEV Baselland widersprechen würden. Von den Hauseigentümerinnen und eigentümern würde mit diesem Gesetz einmal mehr einiges abverlangt, so die Vernehmlassung weiter.
Der HEV Baselland betont, dass das kantonale Energiegesetz bereits heute gut wirke, sich der Kanton sich Schritt für Schritt den gesetzten Klimazielen annähere und im Gebäudebereich der Weg in Richtung Klimaverträglichkeit längst eingeschlagen wurde: «Allein mit Unterstützung des Baselbieter Energiepakets investierten die privaten Immobilieneigentümer rund eine Milliarde Franken in energetische Gebäudesanierungen sowie erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Durch dieses beachtliche Engagement der privaten Eigentümerschaft konnten der Energiebedarf deutlich gesenkt sowie effiziente und mit alternativer Energie betriebene Heizsysteme eingebaut werden.»
Seltsames Demokratieverständnis
Auch stört sich der HEV Baselland daran, dass der Regierungsrat basierend auf dem Energieplanungsbericht 2022 eine Vorlage in die Vernehmlassung schickt, bevor darüber überhaupt eine Debatte habe geführt werden können. Dieses Vorgehen zeuge von einem seltsamen Demokratieverständnis und sei nicht nachvollziehbar.
Schliesslich sei auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass auf Bundesebene zurzeit gleich zwei Gesetzesrevisionen in den Bereichen Klima und Energie beraten würden, die auf die Rahmenbedingungen der kantonalen Energiegesetzgebung einen Einfluss haben werden. Somit komme die nun vorgeschlagene kantonale Gesetzesrevision zum falschen Zeitpunkt und sei ein eigentliches Vorpreschen des Kantons, bevor der Bundesgesetzgeber die Leitplanken beschlossen habe.