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Erhöhung der Mehrwertabgabe verteuert Wohnen

15.09.2023 Annika Bos

National- und Ständeratswahlen Höhere Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen machen Wohnen teurer und verdichtetes Bauen zur Farce. Bürgerliche Nationalratskandidaten kämpfen dagegen an.

Auf allen politischen Ebenen wird über die Anpassung der bestehenden Regelung zur Mehrwertabgabe gerungen. Dabei handelt es sich um eine Abgabe zum Ausgleich der Wertsteigerung durch Ein-, Auf- oder Umzonungen. 

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz folgt dem Grundsatz, die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen zu gewährleisten und dem Verdichtungsgedanken zum Durchbruch zu verhelfen. Deshalb wurde bei Auf- und Umzonungen auf eine kantonale Pflicht zur Erhebung der Mehrwertabgabe verzichtet. Bei Neueinzonungen sind die Kantone jedoch verpflichtet, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent des Mehrwerts zu erheben. 

Aktuell steht die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes an. Die Debatte im nationalen Parlament läuft Gefahr, den Verdichtungsgrundsatz aus den Augen zu verlieren. In welche Richtung es gehen könnte, wenn an diesem Grundsatz gerüttelt wird, zeigt sich zurzeit im Kanton Basel-Landschaft. Hier laufen Bestrebungen, die Mehrwertabgabe für Ein-, Auf- und Umzonungen auf einen einheitlichen Satz von mindestens 30 Prozent festzulegen, und es den Gemeinden zu überlassen, höhere Ansätze zu wählen. Diese Chance witterte jüngst auch die Gemeinde Münchenstein, die eine einheitliche Mehrwertabgabe von 50 Prozent für Ein-, Um- und Aufzonungen eingeführt hat.

Höherer Satz ist kontraproduktiv

SVP-Nationalratskandidat Dominique Erhart blickt diesen Entwicklungen mit Sorge entgegen: «Es besteht weder Anlass noch Rechtsgrundlage, eine Mehrwertabgabe zu erheben, welche klar über den bundesrechtlichen Vorgaben liegt. Die Einführung eines hohen Mehrwertabgabesatzes, auch für Auf- und Umzonungen, ist für die Förderung von at-traktivem und bezahlbarem Wohnraum kontraproduktiv.» Im Falle einer Wahl wolle er sich gegen solche Bestrebungen und im Interesse der Haus- und Grundeigentümer einsetzen.

Auch Silvio Fareri, Nationalratskandidat und Präsident der Mitte Baselland, äussert sich kritisch gegenüber einer Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen: «Grundsätzlich erachte ich es als richtig, mit der Mehrwertabgabe die Vor- und Nachteile, die durch Planungen entstehen, angemessen auszugleichen. Eine Erhöhung des Mindestsatzes ist zu diskutieren, und die Vor- und Nachteile sind gut abzuwägen.» Eine Ausweitung der Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen lehne er jedoch ab, dies sei bis dato vom Bund nicht vorgesehen, ein Vorpreschen ergebe da wenig Sinn. 

Seit Jahren kämpft der HEV Baselland an vorderster Front gegen solche Vorhaben, denn kommunale Kompetenzüberschreitungen bei der Erhebung der Mehrwertabgabe führen zu neuen und unnötigen Steuern. Der Verband will angesichts der steigenden Wohnungsknappheit von einer Belastung für Um- und Aufzonungen unbedingt absehen. Das führe nur zu einer Kostensteigerung bei Bauprojekten und damit zu steigenden Kosten für den Wohnraum.

«Geldgierige linke Parteien»

Klare Worte findet FDP-Nationalratskandidat Thomas Eugster: «Der Bund hat die Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent auf Einzonungen ins Leben gerufen, um mit den Einnahmen diejenigen entschädigen zu können, deren Land ausgezont werden soll. Eine Mehrwertabgabe auf jegliche Auf- und Umzonungen war im Bundesgesetz nicht explizit vorgesehen. Dies möchten aber die geldgierigen linken Parteien in das kantonale Umsetzungsgesetz schreiben, um damit auf Kosten der Allgemeinheit gemeinnützigen Wohnungsbau für ihre Klientel betreiben zu können.