Mit seinem jüngsten Entscheid zum Energiedekret hebt das Kantonsgericht Baselland die Pflicht zur Photovoltaik-Eigenstromerzeugung für kleinere Neubauten auf. Es lässt jedoch zu, dass der Landrat eine Umstellung auf erneuerbare Heizungen – sogar bis zu 100 % – in einem Dekret anordnen darf. Da Dekrete keiner Volksabstimmung unterliegen, war für uns Beschwerdeführer rasch klar, dass wir den Rechtsweg weiter ans Bundesgericht beschreiten.
Umweltschutzorganisationen begrüssen das Festhalten an strengeren Warmwasser- und Heizungsregeln als wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität. Kritiker hingegen warnen vor steigenden Kosten und der Überforderung von Bauherrschaften. Besonders die Frage, ob und wie rasch fossile Heizungen ersetzt werden müssen, spaltet: Während die einen den positiven Effekt auf den CO₂- Ausstoss hervorheben, fürchten andere hohe Zusatzinvestitionen für private und institutionelle Eigentümer.
Das Urteil des Kantonsgerichts Baselland wirft vor allem die Frage auf, wann der Landrat mittels Dekreten die Mitsprache des Volkes aushebeln kann. Denn Dekrete, anders als Gesetze, unterstehen keinem Referendum. Bisher waren Dekrete in Baselland für technische Details oder untergeordnete Themen wie Gebühren oder Bewilligungen für Veranstaltungen im Wald vorgesehen. Wir Beschwerdeführenden rügen nun, dass ausgerechnet weitreichende Pflichten für Wärme- und Energieversorgung in einem Dekret geregelt wurden und nicht in einem Gesetz, das dem Referendum unterliegen würde.
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Auslöser des Gerichtsverfahrens waren Beschwerden von uns Privatpersonen gegen die vom Landrat beschlossenen Änderungen am Dekret zum Energiegesetz (EnG BL). Diese sollten den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich erhöhen. Wir Beschwerdeführenden sahen darin eine unzulässige Ausweitung von Pflichten, weil das Dekret nach unserer Ansicht über das hinausgeht, was im Energiegesetz selbst geregelt ist.
Das Kantonsgericht bestätigte die Pflicht, beim Ersatz von Heizkesseln auf erneuerbare Energien umzustellen, sofern die Heizung älter als 15 Jahre ist und die Umstellung wirtschaftlich tragbar ist. Dies sei im Energiegesetz verankert. Auch die erweiterte Pflicht, Warmwasser vollständig mit erneuerbaren Energien zu erzeugen, sei zulässig. Die Beschwerdeführenden kritisieren, dass der Entscheid, ein «Anteil» könne 100 Prozent betragen, im Richtergremium mit 3 : 2 gefällt wurde. Das geht an der Volksabstimmung vorbei.
Vom Gericht aufgehoben wurde dagegen die neue Vorschrift zur Photovoltaik- Eigenstromerzeugung. Laut Gericht geht die im Dekret verankerte Pflicht, auch bei kleineren Neubauten eine PV-Anlage zu installieren, zu weit. Diese Bestimmung sei vom gesetzlichen Auftrag nicht gedeckt, heisst es im Urteil.
Wichtige Fragen weiter offen
Wir Beschwerdeführer ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter: «Die Pflicht, 100 % Erneuerbare fürs Warmwasser nutzen zu müssen, stellt eine erhebliche Last für die Bürgerinnen und Bürger dar. Wieso der Landrat dies im Dekret regeln und damit dem Referendum entziehen darf, beantwortet das Gericht nicht.» Auch in den weiteren Pflichten sehen die Beschwerdeführer neue Belastungen, die einem Referendum zugänglich sein müssen. Nun wird das Bundesgericht entscheiden, ob und wie weit Dekrete im Kanton Baselland genutzt werden dürfen, um klimabezogene Vorschriften ohne Volksabstimmung einzuführen.