Knapp zwei Jahre nach dem Start des Baselbieter Wohnbauförderungsgesetzes zeigt sich: Die staatliche Unterstützung wirkt – aber nicht überall. Während die Energieprämie boomt und die Bausparprämie Fahrt aufnimmt, bleibt der gemeinnützige Wohnungsbau bisher ohne greifbare Resultate, wie die Beantwortung einer Interpellation von FDP-Landrätin Christine Frey zeigt.
Das im Januar 2024 in Kraft getretene Wohnbauförderungsgesetz (WBFG) gilt als zentrales Instrument, um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern. Es soll Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen, Eigenheimförderung und energetische Sanierungen vorantreiben und den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken. Obwohl die erste gesetzlich vorgesehene Evaluation erst 2028 erfolgt, drängte Frey auf eine frühzeitige Bestandsaufnahme. Sie will wissen, ob die kantonalen Förderinstrumente tatsächlich dort ankommen, wo Bedarf gegeben ist – aus HEV-Sicht ist das sicherlich auch beim altersgerechten Wohnen sowie dessen Umsetzung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Die Energieprämie, die unter anderem energetische Sanierungen fördert, erweist sich gemäss Interpellationsbeantwortung als Zugpferd: Denn seit der Einführung wurden 234 Gesuche bewilligt, 183 davon für erneuerbare Heizsysteme. Damit habe die Prämie «den erwarteten hohen Zuspruch gefunden», heisst es. Ihre Kopplung an das bekannte Baselbieter Energiepaket habe wesentlich zur starken Nachfrage beigetragen.
Dass das Budget bereits im ersten Jahr fast ausgeschöpft wurde, deutet die Regierung als Hinweis auf den wachsenden Handlungsdruck im Gebäudebereich. Die Bausparprämie, die den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern soll, stösst auf reges Interesse. Zwar erfolgen erste Auszahlungen erst ab 2029, doch liegen bereits 40 Bausparverträge vor. Bei einem maximalen Förderbetrag von 25 000 Franken pro Fall ergibt sich ein potenzielles Volumen von rund einer Million Franken. Der Regierungsrat spricht von einem «substanziellen Förderbeitrag», der ab Ende des Jahrzehnts wirksam werden dürfte. Besonders im politisch sensiblen Umfeld steigender Hypothekarzinsen und hoher Bodenpreise könnte dieses Instrument für jüngere Familien an Bedeutung gewinnen.
Im Bereich des altersgerechten Wohnens indes liegt die Nachfrage noch unter den Erwartungen, auch wenn der von der Regierung beauftragte «Umsetzungspartner» Procap das Programm mittels Netzwerkarbeit, Fachveranstaltungen und gezielter Medienarbeit forciert. «So erfolgten in den letzten anderthalb Jahren 106 Beratungen sowie 10 Informationsveranstaltungen», heisst es.
Zur Erinnerung: Die Beratungsstelle für altersgerechtes Wohnen unterstützt die interessierte Bevölkerung mit praxisnaher Fachberatung zu hindernisfreiem Bauen und Wohnen. Bis Mitte 2025 wurden zehn Gesuche bewilligt, insgesamt rund 64 000 Franken ausbezahlt. Bei den Programmen für altersgerechtes Wohnen stützt sich die Kommunikation auch auf lokale Netzwerke wie Spitex oder Pro Senectute.
Für den HEV BL wäre das Potenzial und der Bedarf höher, als er von den Behörden dargestellt wird. Für den Verband stellt sich die Frage, ob diese Beratung beim Kanton an der richtigen Stelle angesiedelt ist.

