Neuer Leitungskataster in BL

31.05.2010
Der Baselbieter Regierungsrat hat eine neue Verordnung über den Leitungskataster verabschiedet. Sie tritt am 1. Juli 2010 in Kraft und löst jene vom April 1993 ab. Diese Verordnung regelt neu verteilte Aufgaben und Pflichten des Kantons, der Gemeinden und Werkeigentümer, den Kostenverteiler sowie Zugang und Nutzung des Leitungskatasters.

Einheitliche Informationen

Der Leitungskataster ist eine umfassende Datenbank von Ver- und Entsorgungsleitungen. Er liefert einheitlich aufbereitete Informationen über die Lage von Wasser-, Abwasser-, Elektrizitäts-, Telekommunikations- und anderen Werkleitungen. Grund der Reform waren die seit Ende der sechziger Jahre uneinheitlich gesammelten Daten und Datenformate, welche für ein modernes Geoinformationssystem ungenügend sind.

 

Zudem waren die Tarife uneinheitlich, sowie die Organisation und die Finanzierung des Planwerkes nicht mehr zeitgemäss. Der Leitungskataster ist nur beschränkt öffentlich zugänglich. Nutzer sind vor allem die Gemeinden, die Werkeigentümer, kantonale Stellen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Privatpersonen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. 

Von: RegBL